Im ersten Teil habe ich von meinem Weg ins Schöffenamt berichtet – von der Aufstellung über die Schulung bis zu einem ganzen Jahr Wartezeit, in dem nichts passierte. Im zweiten Jahr wechselte ich in die Große Strafkammer 4, und im Frühjahr war es dann so weit: Die Geschäftsstelle fragte an, ob ich an einem bestimmten Tag Zeit hätte. Ich sagte zu – und stand plötzlich vor meinem ersten Prozesstag.
Der erste Prozesstag
Ich reiste mit den Öffentlichen und viel zeitlichem Puffer an, es war im April 2025. Am Eingang des Gerichts ging es durch die Sicherheitskontrolle mit Durchleuchtung – als Verfahrensbeteiligter durfte ich dabei eine Art „Fast Lane" nutzen, in der man alle Prozessunbeteiligten (auch Zuschauende genannt) überspringen konnte. Mein Handy gab ich beim Empfang ab, da ich noch keine Genehmigung hatte es mitzuführen.
Ich suchte die Geschäftsstelle der Großen Strafkammer 4. Das Landgericht war in einem uralten, repräsentativen Gebäude mit Deckenhöhen von 4-5 Metern und langen Fluren mit haufenweise Türen. Schlussendlich fand ich aber die Geschäftsstelle und bekam eine kurze Mini-Einführung, was mich grob erwartete. Danach holte ich in einem anderen Zimmer die Erlaubnis ab, mein Handy doch mitführen zu dürfen; dies war einfach ein DINA4-Zettel, den ich bei allen Terminen einfach bei der Kontrolle immer vorzeigen (und jährlich erneuern lassen) musste. Dann ging es zum Sitzungssaal 237, dem laut einer späteren Aussage der RichterInnen schönsten Saal im Gebäude - und dem Namensgeber eines Podcasts des NDR wohl aus genau diesem Grund. Da ich mit Puffer gekommen war, hieß es wieder erst einmal warten.
Schließlich wurde ich in den abgesperrten Bereich und ins Beratungszimmer geführt. Dort lernte ich meine Mitschöffin kennen. Aus dem hinteren Fenster blickte man auf die JVA für Untersuchungshäftlinge. Mit uns beiden ehrenamtlichen Richtern bildeten drei hauptamtliche RichterInnen die Kammer. Dann begann endlich die erste Sitzung der Hauptverhandlung in diesem Prozess. Was ich damals noch nicht ahnte: Aus diesem einen Termin wurde ein Marathon. Der Prozess zog sich über viele Verhandlungstage und beinahe ein Jahr hin, mit zahllosen Unterbrechungen, Vertagungen und Beweisanträgen. Und sogar mit einem Befangenheitsantrag gegen meine Person.
Worum es ging
Den Fall gebe ich hier nur in groben, anonymisierten Zügen wieder – Namen, Orte und genaue Daten spielen für das, worüber ich eigentlich schreiben möchte, keine Rolle. Grundsätzlich kann man in diesen drei Artikeln den Stand zum Beginn des Prozesses nachlesen. Angeklagt war ein junger Mann. Der Vorwurf, grob umrissen: Bei einer Begegnung an einem Imbiss hatte sich aus einer Schusswaffe ein Schuss gelöst, der einen Unbeteiligten in den Rücken traf und ihn potenziell lebensgefährlich verletzte. Zunächst stand die Frage im Raum, ob dahinter ein Tötungsvorsatz stecken könnte.
Der Angeklagte schilderte einen Hintergrund, der die Sache erklären sollte: Er habe sich bedroht gefühlt, sich deshalb aus Angst eine Waffe besorgt und diese bei der fraglichen Begegnung gezogen. Der Schuss habe sich unbeabsichtigt gelöst, als er einer Person mit der Waffe auf den Kopf schlug. Kurz: seine Version war die einer Verkettung aus Angst, Drohkulisse und einem Unglücksschuss.
Zeuginnen und Zeugen, die nichts sagen wollten – oder konnten
Im weiteren Verlauf entwickelte sich eine extrem zähe Beweisaufnahme. Ich hatte mir diese so vorgestellt, dass das Bild mit jeder Aussage schärfer wird. Das Gegenteil war hier eigentlich der Fall.
Fast alle Zeuginnen und Zeugen stammten aus dem Umfeld der Beteiligten, und fast alle hatten – vorsichtig gesagt – bemerkenswert wenig beizutragen oder zu erinnern. Bei der Polizei hatten viele seinerzeit gar nichts oder nur Bruchstücke gesagt; vor Gericht erinnerten sie sich dann teils an neue Details – etwa einen Schlag mit der Waffe auf den Kopf –, die in keinem einzigen polizeilichen Protokoll auftauchten und die auf Nachfrage keine Details zu Tage förderten: „Weiß ich nicht so genau", „Kann sein", „Keine Ahnung" waren sinngemäß die häufigsten Antworten bei Fragen. Andere widersprachen sich selbst oder ihren früheren Angaben.
Sachverständige, die alles für möglich hielten
Blieben die Sachverständigen – meine letzte Hoffnung auf harte Fakten. Eine Rechtsmedizinerin und ein Waffensachverständiger sollten klären, was sich rein physikalisch überhaupt zugetragen haben konnte.
Doch auch von dieser Seite kam keine Festlegung. Der Schusskanal? Mit vielen Körper- und Sitzpositionen vereinbar. Ob zuvor überhaupt auf den Kopf geschlagen wurde? Nicht belegbar, aber auch nicht ausschließbar. Ob sich der Schuss aus einer möglicherweise umgebauten, schlecht gewarteten Waffe ungewollt lösen konnte? „Nicht auszuschließen." Der Satz, der mir am stärksten in Erinnerung geblieben ist, lautete sinngemäß: Alles sei möglich außer einem aufgesetzten Nahschuss – und sobald Bewegung ins Spiel komme, werde ohnehin alles noch unsicherer. Wer auf ein klares „So und nicht anders war es" gehofft hatte, wurde gründlich enttäuscht.
Wenn sich nichts widerlegen lässt
Am Ende der Beweisaufnahme stand für mich ein ernüchternder Eindruck: Die Aussagen waren zu widersprüchlich und zu lückenhaft, die Gutachten zu vorsichtig, um die Darstellung des Angeklagten zu widerlegen. Es gab schlicht keinen Punkt, an dem sich hätte belegen lassen, dass es zwingend anders gewesen sein musste, als er es schilderte.
Am Ende stand als Ergebnis natürlich eine Verurteilung, denn dass der Angeklagte die Waffe in der Hand hatte, stand außer Frage. Das Ergebnis ist auch in diesen drei Artikeln noch einmal nachlesbar.
Und der Befangenheitsantrag?
Ja, das war einfach Doofheit. Als ehrenamtlicher Richter bzw. ehrenamtliche Richterin muss man jederzeit mit voller Aufmerksamkeit dem Prozess folgen. Und wir hörten zu einem Zeitpunkt eine Audioaufnahme an. Da mein Handy neben mir lag, zu diesem Zeitpunkt in meine Hülle eingeklappt, griff ich zu einem Zeitpunkt danach und wurde schon bei der PIN-Eingabe durch einen Verteidiger darauf angesprochen - und kassierte danach einen Befangenheitsantrag. Schlußendlich wurde dieser abgewiesen und der Prozess konnte weitergehen. Also Tipp an alle anderen SchöffInnen: Last das Handy immer in der Tasche oder gleich im Beratungszimmer. Hilfreich ist es nur für Terminabsprachen.