Als Schöffe am Landgericht – meine ersten Erfahrungen

Verfasst by turgaer on

Seit etwas über einem Jahr bin ich ehrenamtlich als Schöffe tätig. Ich möchte auf dieser Seite über meine persönlichen Gründe, mich dafür zur Verfügung zu stellen, und über meine allerersten Erfahrungen berichten – von der Wahl bis einschließlich des ersten Prozesses.

Vom Thema zum Entschluss zur Aufstellung

Was ist denn eigentlich ein Schöffe? Natürlich hilft das Internet bei der Beantwortung dieser Frage. Aber meine Zusammenfassung: Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter, der nach seiner Wahl in dieses Amt für einige Jahre bei einigen Prozessen neben hauptamtlichen RichterInnen mehr oder weniger gleichberechtigt Recht spricht. Aber natürlich ist der Hintergrund von den hauptamtlichen und den ehrenamtlichen RichterInnen ein anderer.

Hauptamtliche RichterInnen haben ihre Expertise im Ablauf der Verhandlung sowie im geltenden Recht. Schöffen können hierbei im Regelfall keinerlei Kenntnisse vorweisen, und dafür ist das Ehrenamt auch nicht gedacht. Schöffen gibt es, weil sie den Blick des „gesunden Menschenverstands" einer an sich im Verhandlungsprozess unbeteiligten Person beitragen sollen. Sie sollen in der Verhandlung der Diskussion folgen, sich im Gremium der RichterInnen über das weitere Vorgehen austauschen und bei Unklarheiten Fragen stellen. Schöffen bringen den unverbrauchten Blick auf das Verhandlungsgeschehen bzw. die darin behandelte Thematik. Hauptamtliche Richter haben diesen unverbrauchten Blick nicht mehr, weil sie tagtäglich Recht sprechen und Prozesse führen; sie führen sogar je nach Arbeitsbelastung eine Vielzahl an Prozessen gleichzeitig. Schöffen haben den Luxus genau eines Prozesses zur Zeit und können diesem die volle Aufmerksamkeit schenken.

Wer die Seite „Über mich" liest, wird grob erahnen, warum ich die Arbeit als Schöffe als so spannend empfand, dass ich mich dafür zur Verfügung stellen wollte. Ich bin ein Generalist, der viele Dinge allgemein spannend findet, und in die Prozesse innerhalb der Justiz hatte ich noch nie Einblick. Schon seit vielen Jahren ging ich mit dem Gedanken schwanger, mich aufzustellen, aber es passte vom Zeitfaktor nie. Über einige Jahre war ich kommunalpolitisch tätig, dann hatte ich den Job gewechselt, oder andere Dinge beanspruchten meine Aufmerksamkeit. Aber als 2023 die Behörden wieder nach Schöffen suchten und ich meine persönliche Lebenssituation prüfte, entschloss ich mich zur Aufstellung.

Aber was bedeutet „Aufstellung"? Der Prozess der Schöffenwahl bzw. allgemein des Schöffendaseins sieht so aus, dass alle fünf Jahre in Deutschland eine Schöffenwahl stattfindet. Auf dieser Webseite finden sich zur letzten Wahl 2023 noch Informationen. Als interessierte Person meldet man sich in seiner Gemeinde. Die Gemeinden suchen im Regelfall zu jeder Schöffenwahl händeringend nach Interessierten, denn es melden sich fast immer weniger Personen freiwillig, als es Schöffenstellen zu besetzen gibt. Die Differenz zwischen den Freiwilligen und den zu besetzenden Stellen wird durch das Zufallsprinzip aufgefüllt. Aus den gemeldeten BürgerInnen in der Gemeinde werden dann wahllos einige angeschrieben. Wehren kann man sich gegen das Schöffenamt im Grunde kaum. Es gibt einige wenige Ausnahmen wie einen Pflegefall in der Familie, den Wegzug aus der Gemeinde oder Vorstrafen. Aber im Regelfall muss man den Job dann machen. Stellt man sich wiederum freiwillig auf, so hat man den Job daher quasi sicher.

Genauso war es auch bei mir. Ich wurde angenommen. Das wurde mir aber implizit erst von der ersten Kammer mitgeteilt, der ich zugewiesen wurde. Denn ich bekam Anfang Januar (2024) einen Brief von der Großen Strafkammer 1 des LG Hamburg, in dem mir die Zuteilung zu dieser Kammer mitgeteilt wurde. Dass ich nicht am Amtsgericht lande, sondern direkt am Landgericht, hat mich erstaunt. Aber grundsätzlich greift wohl bei der Zuteilung der Zufall; zumindest ist mir persönlich kein anderer Grund bekannt. Gleichzeitig bekam ich ein Dutzend Termine – also im Schnitt pro Monat einen – mit möglichen Hauptverhandlungen. Diese greifen aber auf der Ebene des Landgerichts nur dann, wenn an diesem Tag eine neue Hauptverhandlung beginnt. Da eine Hauptverhandlung aber von wenigen Terminen bis hin zu mehreren Dutzend Terminen umfassen kann, war die Chance nicht dramatisch hoch, dass ich wirklich eine erwischen würde. Und so war es dann auch: Das gesamte Jahr 2024 ging ich leer aus, und es verstrich ohne eine weitere Mitteilung von der Geschäftsstelle.

Schulung und ein Jahr Wartezeit

Vor dem ersten möglichen Einsatz stand eine dreiteilige Schulung, die ein Vorsitzender Richter am Landgericht an drei Terminen im Januar 2024 hielt. Praktischerweise organisierte das die Volkshochschule in Form von Zoom-Schulungen, so dass die wirklich gar keinen nennenswerten Aufwand verursachten, sondern sehr entspannt und lehrreich waren. Der erste Termin drehte sich um das Amt selbst: Wer darf überhaupt Schöffe sein, wie läuft die Wahl ab, und wo wird man eingesetzt? Ich lernte, dass die Schöffenschaft eine „Bevölkerung im Kleinen" abbilden soll, also möglichst die Alters- und Berufsstruktur des Gerichtsbezirks widerspiegelt, und dass es neben Haupt- auch Hilfs- und Ergänzungsschöffen gibt. Besonders eingeprägt hat sich mir, wie ernst die Teilnahmepflicht genommen wird: Wer unentschuldigt fernbleibt, riskiert ein Ordnungsgeld und muss sogar die durch sein Fehlen verursachten Mehrkosten tragen.

Der zweite Termin führte durch den Ablauf einer Hauptverhandlung – vom Ermittlungsverfahren, bei dem Schöffen noch außen vor sind und die Staatsanwaltschaft „Herrin des Verfahrens" ist, über Anklage und Zwischenverfahren bis zur eigentlichen Verhandlung. Wir gingen die einzelnen Stationen durch: Aufruf der Sache, Verlesung der Anklage, Vernehmung des Angeklagten, die Beweisaufnahme als Kernstück, schließlich die Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten. Zwei Dinge betonte der Richter dabei immer wieder: die Unschuldsvermutung, die bis zum Urteil gilt, und dass das Schweigen eines Angeklagten niemals zu seinen Lasten gewertet werden darf.

Der dritte Termin war für mich der spannendste, weil es um das ging, was ich als Schöffe tatsächlich tue: Beraten und abstimmen. Die Beratung ist geheim, und die Schweigepflicht darüber gilt lebenslang, also auch nach dem Ende der Amtszeit. Überrascht hat mich, wie durchdacht die Abstimmung geregelt ist: Schöffen und Berufsrichter haben das gleiche Stimmrecht, für alle den Angeklagten belastenden Entscheidungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, und gestimmt wird nach dem Lebensalter – die jüngeren zuerst und die Schöffen vor den Berufsrichtern, damit sich niemand vom Votum der „Profis" beeinflussen lässt. Dazu kamen die Grundlagen der Strafzumessung, die Bandbreite der Sanktionen von der Geldstrafe über die Bewährung bis zur Freiheitsstrafe sowie ein Blick auf die anschließende Strafvollstreckung. Nach diesen drei Abenden fühlte ich mich zwar nicht wie ein Jurist, aber deutlich besser gewappnet für das, was auf mich zukommen würde.

Danach hieß es zunächst: Warten. Mein erstes Jahr in der Großen Strafkammer 1 des Landgerichts Hamburg verstrich, ohne dass ich zu einer Hauptverhandlung herangezogen wurde. Zwischendurch schaute ich einmal in den sogenannten Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts, in dem alle Kammern mit einer gewissen Zuständigkeit aufgelistet sind. Ich erschloss mir, dass die Große Strafkammer 1 eventuell eine Art Meta-Kammer war, die sowieso weniger Fälle oder sogar extrem lange Fälle hatte, und ich deswegen mit einer noch geringeren Wahrscheinlichkeit gezogen wurde.

Im zweiten Jahr (2025) wechselte ich in die Große Strafkammer 4 und erhielt erneut einen Zettel mit möglichen Terminen. Und im Frühjahr war es dann so weit: Die Geschäftsstelle kontaktierte mich mit der Frage, ob ich an einem bestimmten Tag Zeit hätte – ich stimmte zu, und los ging es. Zu diesem Prozess dann im nächsten Beitrag.